Informationen rund ums thema lehrstellensuche, lehrvertrag, lehrbetriebe, überbetriebliche kurse, beratung & aufsicht, qualifikationsverfahren, nachteilsausgleich, berufsabschluss für erwachsene und publikationen finden sie hier. Draussen dürfen sich maximal 50 personen treffen. Alle privaten treffen und zusammenkünfte von mehr als 50 personen im öffentlichen raum, namentlich auf öffentlichen plätzen, auf spazierwegen und in parkanlagen, sind verboten.
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